Keine Extrakosten für die Ausstellung der EU GSP Form A

Seit 1. Januar 2011 hat die EU eine neue Regelung für die Ausstellung eines „preferential certificate of origin GSP form A” für bestimmte Entwicklungsländer, wie z.B. Bangladesch, herausgegeben.

Danach fallen in Bangladesch produzierte Textilien unter die neue EU GSP Regelung und können zollfrei in die EU aus Bangladesch exportiert werden, selbst wenn Sie unter Verwendung von importierten Stoffen aus Drittländern wie z.B. China, produziert wurden.

Bis zum 01.01.2011 konnten Textilien aus Bangladesch nur Zollfrei in die EU eingeführt werden, wenn die verwendeten Stoffe auch in Bangladesch produziert wurden.

Der zuständige Mitarbeiter der Regulierungsbehörde in Bangladesch teilte http://www.steinandpartners.com mit, dass für die Ausstellung dieser Form A keine extra Kosten anfallen, lediglich die Bearbeitungsgebühr von BDT 300/-. ENDE