Voraussetzungen und Probleme einer Deoffizialisierung ehemals sozialistischer Genossenschaften

1.         EINLEITUNG

Nach dem 2. Weltkrieg hat in der wirtschaftspolitischen Landschaft in Europa und der ganzen Welt eine wesentliche strukturelle, organisatorische und vor allem ordnungspolitische Veränderung stattgefunden. In vielen osteuropäischen Ländern (Ostblock), die im sowjetische Machtbereich lagen, wurde ein sozialistisches Zentralplanwirtschaftssystem eingeführt. Diese ordnungspolitische Entwicklung beeinflußte auch stark die Genossenschaften und genossenschaftlich organisierten Selbsthilfeorganisationen. Im sozialistischen Zentralplanwirtschaftssystem verloren die Genossenschaften durch die staatliche Einflußnahme weitgehend ihren idealtypischen genossenschaftlichen Charakter, ihre Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit. Sie erzielten keine oder nur sehr geringe Fortschritte in Bezug auf eine eigene Tragfähigkeit.

Die wirtschaftspolitische Entwicklung Anfang der 80er Jahre in Osteuropa und die damit verbundene Transformationstendenz von einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft zu einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem führte zu einer Deoffizialisierungstendenz der Genossenschaften.

Diese Arbeit ist nun ein Versuch die daraus resultierenden Probleme im Rahmen des genossenschaftlichen Seminars bei Prof. Dr. Alfred Hanel zu skizzieren und ihre möglichen Lösungsansätze zu analysieren.

2.         SOZIALISTISCHE ZENTRALVERWALTUNGSWIRTSCHAFT-             ANGESTREBTE GENOSSENSCHAFTSKONZEPTE

Die wesentlichen Merkmale der sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften sind durch die Vorstellung der Umwandlung des Privateigentums in Staatseigentum gekennzeichnet. Dieses Staatseigentum sollte von der Bevölkerung gemeinsam gemehrt und konsumiert werden. Eine der grundlegenden Ideen war vor allem, landwirtschaftliche und handwerkliche Kleinbetriebe in Genossenschaftseigentum zu überführen, um damit eine Vermögensstruktur schaffen, die dazu dienen sollte, das Ziel, eine zentral verwaltete Wirtschaftsplanung zu erreichen. Die einzelwirtschaftlichen Aktivitäten werden von der Zentralverwaltungswirtschaft gesteuert, d.h. sie werden durch den Staat diktiert und kontrolliert. Dabei hatten die Genossenschaften als ein staatlich gelenktes Instrument, die ihnen gestellten staatlichen Aufträge zu erfüllen, um damit die Wirtschaftsplanung des Staates realisieren zu können.

2.1.      Historischer Rückblick

Die im 18. Jahrhundert entwickelten wirtschaftspolitischen Theorien von Karl Heinrich Marx (1818 – 1883) und Wladimir Iljitsch Uljanow Lenin (1870 – 1924) über ein sozialistisch zentral verwaltetes wirtschaftspolitisches System gewannen nach dem 2. Weltkrieg in den sowjetischen Machtbereichen, also den osteuropäischen Ländern (Ostblock), zunehmend an Bedeutung. Nach dem marxistisch- leninistischen Leitbild der Wirtschafts- und Sozialpolitik wurden die Genossenschaften in eine Zentralverwaltungswirtschaftsplanung integriert. Sie waren davon überzeugt, daß eine Integration der Genossenschaften als Apparat für die Durchsetzung der sozialistischen Ideologien, wie etwa eine gleichmäßige Verteilung von Gütern und Dienstleistungen zum Nutzen der Allgemeinheit, notwendig war. Dadurch entstand die Tendenz einer direkten staatlichen Einflußnahme gegenüber den genossenschaftlich organisierten Einzelwirtschaften.

In den eine Zentralverwaltungswirtschaft anstrebenden Ländern, z.B. in vielen asiatischen und osteuropäischen Entwicklungsländern, folgte daraus fast zwanghaft eine Offizialisierung von Genossenschaften.

2.2.      Konsequenz

Die direkte Einflußnahme auf die Unternehmenspolitik und den Förderauftrag der Genossenschaften durch den Staat oder staatliche Behörden, also die Offizialisierung von genossenschaftlichen Unternehmen, hatte Auswirkungen auf die grundlegende Idee einer Genossenschaft. Vor allem der idealtypische Charakter der Genossenschaften wurde dadurch stark manipuliert und ging unter Umstände sogar verloren. Solche Offizialisierung führt zu einer Einschränkung oder im Extremfall zur völligen Beseitigung der Handlungsfreiheit oder Autonomie der Genossenschaften, insbesondere der externen Autonomie oder Unabhängigkeit bezüglich der unternehmenspolitischen Ziele und Aktivitäten, aber meistens auch der internen Autonomie hinsichtlich der Selbstbestimmung genossenschaftsinterner Regelungen und partizipativer Entscheidungen.[1] Da in dem sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaftssystem die offizialisierten Genossenschaften die staatlichen Ziele und Aufträge zu erfüllen hatten, wurde die Mitgliederförderung vernachlässigt oder überhaupt nicht berücksichtigt. Auf solche staatlich dominierten und kontrollierten Genossenschaften hatten ihre Mitglieder so gut wie keine Einflußmöglichkeit bezüglich der Unternehmenspolitik. Eines der wichtigsten Merkmale der idealtypisch genossenschaftlichen Organisation, die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder, fehlte also. Die Mitglieder waren kaum motiviert eine bedeutende Leistung zu erbringen, die die Leistungsfähigkeit der Genossenschaften verstärken konnte.

Im sozialistischen Zentralverwaltungssystem wurde das Eigenverantwortungsgefühl der Mitglieder durch die direkte Einflußnahme auf die genossenschaftliche Autonomie und ökonomische Freiheit vom Staat oder staatlichen Behörden unterdrückt.

3.         DEOFFIZIALISIERUNG VON GENOSSENSCHAFTEN

Die Kritik an den staatlich geförderten und kontrollierten, also offizialisierten Genossenschaften wurde schon Anfang der 70er Jahre ausgelöst. Die wirtschaftliche Ineffizienz, fehlende Motivation bzw. Partizipation der Mitglieder und vor allem eine sehr hohes Maß an Bürokratisierung der Genossenschaften wurde nicht nur kritisiert, sondern als Widerspruch der genossenschaftlichen Ideologien beurteilt. Dabei wurden auch die Interessen der Mitglieder den staatlichen Entwicklungszielen untergeordnet.[2] Infolgedessen gewann seit Ende der 70er Jahre die Förderung von individueller und gemeinwirtschaftlicher / genossenschaftlicher Selbsthilfe wieder zunehmend an Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde das Erfordernis einer Deoffizialisierung der Genossenschaften betont und entsprechende Projekte wurden in der Entwicklungskooperation auch eingeleitet. Die in Osteuropa und Zentralasien beabsichtigten Transformationen der sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften in marktwirtschaftliche Ordnungen und die damit verbundene Deoffizialisierung der sozialistischen Genossenschaften dürften auch nicht ohne Wirkung auf diesbezügliche Entscheidungen in Entwicklungsländern bleiben.[3]

3.1.      Zum Begriff „Deoffizialisierung“

Der Begriff Deoffizialisierung kann unterschiedlich definiert und von dem Standpunkt der zuständigen oder betroffenen Institutionen / Organisationen in verschiedener Weise interpretiert werden.[4] Weiterhin kann angefügt werden, daß die unternehmerische „Freiheit“ wie z.B. Planungs-, Handlungs- und Verfügungsrechte, Entscheidungs- und Handlungsspielräume, Zugang zur freien Märkten etc. hier verlangt werden.

Unter Deoffizialisierung, Entoffizialisierung oder Entstaatlichung versteht man die Entwicklung von offizialisierten zu nicht mehr offizialisierten Genossenschaften, d.h. zu autonomen mit Organbetrieben zur wirtschaftlichen Eigenförderung ihrer Mitglieder[5], also Entlassung der Genossenschaften aus staatlicher Dominanz hin zu einer Autonomie des Unternehmens. Kurz zusammengefaßt, Befreiung der Genossenschaften oder genossenschaftlich organisierter Einzelwirtschaften vom Einfluß des Staates oder staatlicher Behörden bzw. der Bürokratie zurück zu ihrer ursprünglichen Autonomie.

3.2.      Zwecke einer Deoffizialisierung

Die Deoffizialisierung von Genossenschaften verfolgt bestimmte Zwecke und Ziele. Einige der wichtigsten Zwecke sind beispielsweise, den Genossenschaften die Chance zu bieten, ihre wirtschaftliche und unternehmerische Autonomie zu entwickeln. Durch die Deoffizialisierung von Genossenschaften sollen einerseits für die wirtschaftliche Kompetenz und anderseits für die Mitgliederförderung, Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Autonomie der Genossenschaften ermöglicht die Durchsetzung der notwendigen Entscheidungen für ein gesundes Wachstum der genossenschaftlich organisierte Einzelwirtschaften. Sie pflegt z.B. die genossenschaftsinternen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Unternehmenspolitik. Die genossenschaftsexternen Beziehungen wie z.B. zwischen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik des Staates und den Genossenschaften. Die Mitgliederpartizipation und deren Motivation als Entscheidungsfaktor zur Eigenverantwortung soll bei der deoffizialisierten Genossenschaften intensiviert werden. Die deoffizialisierten Genossenschaften und genossenschaftlichen Organisationen verfügen über die Möglichkeit frei zu planen und entscheiden. Diese Art von Autonomie läßt die deoffizialisierten Genossenschaften ihre wirtschaftlichen Strategien und Konzepte angepaßt an die jeweils vorhanden  ökonomischen- und gesellschaftlichen Vor- und Nachteile durchsetzen.

4.         RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE DEOFFIZIALISIERUNG

In der entwicklungspolitischen Diskussion versteht man unter Rahmenbedingungen meistens die natürlichen, technischen, soziokulturellen, politischen, administrativen, ökonomischen und somit insbesondere auch die durch Entwicklungs- und ordnungspolitische Maßnahmen gestaltbare Umweltfaktoren, die die Entstehungs-, Entwicklungs-, und Entoffizialisierungsprozesse von Genossenschaften und genossenschaftlich ähnlichen Organisationen sowie die Erreichung der Ziele der Genossenschaften beeinflussen.[6] Solange die Rahmenbedingungen für eine Deoffizialisierung nicht geschaffen werden können, ist der Deoffizialisierungsprozeß gehemmt.

Bis Ende der 70er Jahre wurde die Notwendigkeit einer strukturellen, wirtschaftlichen und administrativen Änderung der offizialisierten Genossenschaften nicht mit Begeisterung aufgenommen.

Die Förderung einer partizipatorischer Selbsthilfe und Entstaatlichung genossenschaftlicher Aktivitäten wurde häufig sowohl von der Regierung als auch von anderen wirtschaftspolitischen Machtpositionen aus bezweifelt.

Bei der Analyse der Rahmenbedingungen soll in selbsthilferelevante externe und interne Faktoren unterschieden werden. Die externen Faktoren umfassen sowohl die Einflüsse auf nationaler und regionaler Ebene als auch die Wirkungen, die von selbst auf die lokalen Ebenen ausgehen. Die internen Faktoren beziehen sich auf die Genossenschaften und ihre Mitglieder.[7]

4.1.      Externe Voraussetzungen der Genossenschaften

Damit eine Deoffizialisierung stattfinden kann, ist in erster Linie jedoch eine veränderte wirtschaftspolitische Landschaft erforderlich. Diese Veränderung der Landschaft ist auch mit der Veränderungen der soziokulturellen Entwicklung eng verbunden. Somit ist eine entwicklungs- und wirtschaftspolitische Reform im Rahmen der Deoffizialisierung eine wichtigsten externen Voraussetzungen.

Weiterhin spielen in den Deoffizialisierungsprozessen der Genossenschaften die Beziehungen zwischen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik des Staates und  andererseits den Genossenschaften sowie den vorhandenen Bedingungen sowohl juristischer als auch die gesellschaftlicher Art und ihre Wirkungen auf einander, sicherlich mit. Im Laufe des Prozesses der Bildung und Etabilierung der Genossenschaften entstehen Abhängigkeitsbeziehungen zwischen dem Staat und den Genossenschaften, die durch staatliche Überwachung, Kontrolle und Intervention bei wirtschaftlichen Aktivitäten charakterisiert sind.

Diese Abhänigkeitsverhältnisse müssen aufgebrochen und die Mitglieder zu eigenverantwortlichem Handeln wieder angehalten werden. Dieser Gesichtspunkt ist allerdings schon stark mit den internen Voraussetzungen verknüpft.

4.2.      Interne Voraussetzungen der Genossenschaften

Die Beziehungen zwischen den Genossenschaften und ihren Mitgliedern, also die genossenschaftsinternen Voraussetzungen wirken im  Deoffizialisierungsprozeß ganz deutlich mit.  Außerdem sind die Faktoren wie Unternehmens- und Personalpolitik, Management, Organisation und Mitgliederförderauftrag etc. wesentliche Bestandteile einer Transformation der offizialisierten Genossenschaften in eine autonome und eigenständige kooperative Selbsthilfeorganisation. Die staatlich geförderten und kontrollierten Genossenschaften haben interne Voraussetzungen entwickelt, die in vielen Fällen keine Überlebensfähigkeit als sich selbst tragende genossenschaftliche Organisation erwarten lassen können.[8]

Die erfolgreiche Deoffizialisierung staatlich geförderter und kontrollierter Genossenschaften setzt voraus, daß:[9]

  • Innerhalb der Genossenschaften die Organisationsstrukturen verbessert werden
  • Die zur autonomen Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit der Genossenschaftsunternehmungen erforderliche wirtschaftliche Effizienz erhöht wird
  • Die aktive Partizipation der Mitglieder verstärkt wird
  • Das Anreiz-Beitragssysteme und Verteilungsregeln effektiver ausgestaltet und
  • Die Kooperationsbeziehungen in den sekundären / tertiären genossenschaftlichen Verbundsystemen auf Schwächen und Fehler bisheriger Genossenschaftsförderungsstrategien hin korrigiert und geeignete Fremdhilfen zur Unterstützung einer auf Selbsthilfe beruhenden Eigenentwicklung der Genossenschaften im Sinne ihrer autonomen Überlebensfähigkeit geboten werden müssen

Eine Deoffizialisierung unter internen Gesichtspunkten kann dann gelingen, wenn die Inovationsbereitschaft, Managementfähigkeit  und unternehmerische Kapazität der Mitglieder durch Lernprozesse gefördert wird.  Um diesen Prozeß zu erleichtern müssen angepaßte Technologien verwendet werden, denn je geringer der Komplexitätsgrad der Genossenschaftsorganisation- und des betriebes, um so geringer ist der Ausbildungsbedarf und desto leichter die Motivation der Mitglieder zur Partizipation und folglich auch zur Autonomie.

5.         PROBLEME UND LÖSUNGSANSÄTZE EINER DEOFFIZIALISIERUNG

Probleme einer Deoffizialisierung  entstehen sowohl auf externer wie auch auf interner Ebene, wobei beide gleichrangig nebeneinander stehen.

Die Deoffizialisierung von Genossenschaften ist insbesondere im Zusammenhang mit der Transformation sozialistischer Zentralverwaltungswirtschaften und marktwirtschaftlichen Reformen mit erheblichen Probleme verbunden. Dies gilt natürlich auch für die Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungsländern.[10] Die Kernprobleme liegen darin, daß politische und wirtschaftspolitische Entoffizialisierungsentscheidungen getroffen und durchgesetzt sowie externe Rahmenbedingungen und genossenschaftsinterne Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die erfolgreiche Entwicklung staatlich geförderter und kontrollierter Genossenschaften zu autonomen genossenschaftlichen Selbsthilfeorganisation erwarten lassen.[11]

Die Externe Rahmenbedingung, die Transformation der Wirtschaftspolitischen Ordnung, ist  aufgrund der politischen Situation in den osteuropäischen Ländern faktisch zwingend. Probleme ergeben sich aus der Komplexität dieses Prozesses und  fehlender Informationen  für eine Lösung.

Auf vorangegangene Beispielsfälle  und dazu entwickelte mögliche Strategien kann in diesen Fällen gerade nicht zurückgegriffen werden.

Generell muß mit erheblichen offenen oder versteckten Konflikten gerechnet werden;[12] dies gilt insbesondere für:

Ideologiekonflikte über anzustrebende gesellschafts-, wirtschafts- und          genossenschaftspolitische Leitbilder;

Interessenkonklikte bezüglich der grundsätzlichen Erfordernisse, des            Ausmaßes sowie der Formen der Deoffizialisierung und

Meinungskonflikte hinsichtlich der geeigneten Wege und Maßnahmen           zur Erreichung der Deoffizialisierungsziele.

Um diese komplexen Probleme lösen zu können, muß man spezifische Entoffizialisierungsstrategien konzipieren, d.h. die nötigen und möglichen Selbsthilfeförderungsinstrumente den jeweiligen Situationen und Problemen entsprechend kombinieren und anpassen.

Demnach müssen:

  • Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Entoffizialisierungsprozesse und autonome Genossenschaftsentwicklungen möglichst fördern und nicht behindern.
  • Die Bürokratie und die juristischen Regelungen und Vorschriften müssen so ausgestaltet werden, daß sie den Deoffizialisierungsprozeß fördern.
  • Außerdem müssen auch die internen organisatorischen Strukturen jeder einzelnen Genossenschaft derart umgestaltet werden, daß sie zur  Autonomie führen können.

Man kann in diesem Zusammenhang also auch von einer Mehrfachstrategie sprechen. Dieser stufenweise Vorgang des Deoffizialiserungsprozesses kann zu einer Transformation von sozialistischen Genissenschaften zu einer Autonomen kooperativen Selbsthilfeorganisation erleichtern, aber nicht unbedingt garantieren.

6.         ABCHLIESSENDE BEWERTUNG

Die veränderte Weltwirtschaftsordnung fordert eine wirtschaftspolitische Reform auch im Genossenschaftsbereich. Die ehemaligen sozialistischen Genossenschaften in osteuropäischen Ländern, die Jahrzehnte unter dem Zentralplanwirtschaftssystem gelieten haben, verloren praktisch weitgehend ihre Autonomie wie z.B. Planungs-, Entscheidung-, Handlungs- und Eigentumsrechte. Demsprechend waren sie in der Tat nicht mehr wettbewebrs- bzw. überlebensfähig. Konsequenz dieser Bedingungen war die Befreiung der Genossenschften aus der staatlichen Kontrolle. Dieser Deoffizialisierungsprozeß von sozialistischen Genossenschaften ist aber keine leichte Aufgabe. Dieser Prozeß ist mit erheblichen Problemen, wie z. B. der strukturellen Anpassung des wirtschaftspolitischen Systems und der Schaffung demsprechender Rahmenbedingungen verbunden.

Literaturverzeichnis

Dülfer, E. (1975),                    Zur Krise der Genossenschaften in der Entwicklungspolitik,                                       Göttingen.

Hanel, A. (1992),                    Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften, Eschborn.

Marburg Consult (1988),       Erfahrungen aus SHO Projekten der bilateralen                                                                       staatlichen Hilfe, Marburg.

Münkner, H. -H. (1992),        Instrumente der Selbsthilfeförderung, Marburg.


[1]Vgl.:       Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in: Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungslän-     dern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S. 32.

[2]Vgl.:       Hanel, A.; Zur Frage der Abstimmung staatlicher Entwicklungskonzepte für           Genossenschaften mit den Zielvorstellungen der Mitglieder, in: Dülfer, E. (Hrsg.),

Zur Krise der Genossenschaften in der Entwicklungspolitik, Göttingen 1975, S. 141ff.

Vgl.          Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in: Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungsländern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S. 44ff.

[4]Vgl.:       Marburg Consult, Erfahrungen aus SHO-Projkten der bilateralen staatlichen Hilfe,                 Marburg 1988, S. 171.

[5]Vgl.:       Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in:          Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungslän- dern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S. 64.

[6]Vgl.:       Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in: Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungslän-     dern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S. 72.

[7]Vgl.:       Marburg Consult, Erfahrungen aus SHO-Projekten der bilateralen staatliche Hilfe,

Marburg 1988, S. 184 ff.

Vgl.:         Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in: Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungslän-     dern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S.77.

[9]Vgl.:       ebenda S. 77.

[10]Vgl.:      Hanel, A.; Selbsthilfeförderung, Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungsländern, in: Münkner, H.-H. (Herg.), Instrumente der       Selbsthilfeförderung, Marburg 1992, S. 71 ff.

[11]Vgl.:      Hanel, A.; Offizialisierung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in: Selbsthilfeförderung und Deoffizialisierung von Genossenschaften in Entwicklungslän-     dern von Alfred Hanel, Günter Wipplinger, Peter von Wogau, Eschborn 1992, S. 80.

[12]Vgl.:      ebenda, 1992, S. 81.